Bodenbeschichtung

Eine notwendige Leistung

Bei jedem Hydraulikaufzug und auch bei Seilaufzügen sinnvoll

Für jeden Betreiber ist eine fachmännische Behandlung und Sanierung der Böden aus mehrfacher Sicht notwendig und gesetzlich vorgeschrieben.

Es ist eine der Voraussetzungen zur mangelfreien Abnahme Ihrer Aufzugsanlage bei den wiederkehrenden Prüfungen

Es dient dem Bauten- und Substanzschutz und trägt zur Werterhaltung des Gebäudes bei

erfüllt die rechtlichen Auflagen zum Grundwasserschutz

Sie als Aufzugsbetreiber könnten für eventuelle Grundwasser- und Umweltschäden haftbar gemacht werden

Nach wie vor werden sehr viele Aufzüge hydraulisch betrieben. Sie enthalten nicht selten mehrere hundert Liter Hydrauliköl. Zum Schutz der Gebäudesubstanz und des darunter liegenden Erdreiches müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um im (nicht seltenen) Havariefall ein Durchsickern bzw. Eindringen von Öl in das Erdreich zu verhindern.

Aktueller Stand der Technik ist die Errichtung einer Ölauffangwanne in Form einer Mehrfachbeschichtung der betroffenen Schacht und Triebwerksraumflächen mit abrieb- und ölfester Bodenfarbe nach entsprechender Untergrundvorbehandlung. Voraussetzung für die fachgerechte Durchführung ist eine Mitarbeiter- und Unternehmenszertifizierung nach Wasserhaushaltsgesetz WHG.

Grundwasser- und Bautenschutz

Als zertifizierter Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) führen unsere geschulten Bautenschutzexperten die Arbeiten durch. Sie erhalten bei uns alle Leistungen aus einer Hand, es müssen keine verschiedenen Gewerke oder Termine miteinander koordiniert werden.

Wir bieten Bodensanierungen natürlich auch für Anlagen und Maschinenräume an, die nicht von uns gebaut, modernisiert oder im Wartungsbetrieb betreut werden. Eine Techniker-Beistellung des betreuenden Aufzugsunternehmens ist nicht erforderlich.

Sie sind der Betreiber eines Aufzuges ohne Bodensanierung?

Dann rufen Sie uns an – Tel: 089 904 997 25 (Mo – Fr, 7.30 Uhr – 16:30 Uhr) oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch über das Kontaktformular.

Für wen gelten die Bestimmungen?

  • Für alle Betreiber von Aufzügen
  • Für den Neubau und die Modernisierung von Aufzugsanlagen.
  • Für bestehende Schachtgruben und Maschinenräume, die noch nicht fachgerecht behandelt und versiegelt wurden oder bei welchen die vorhandene Beschichtung verschlissen ist.

Die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung und Erfüllung der Bestimmungen liegt immer beim Aufzugsbetreiber. Wir lassen Sie damit nicht allein und unterstützen Sie mit kompetenter Beratung sowie fachmännischer Ausführung der Arbeiten.

Aufzug-Service Fachberater

Unser Fachpersonal freut sich, Ihre Probleme zu lösen

Wir unterstützen Sie mit kompetenter Beratung sowie fachmännischer Ausführung der Arbeiten. Rufen Sie uns an (Mo – Fr, 7.30 – 22.00) oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch über das Kontaktformular.

  • Unabhängig
  • Alles aus einer Hand
  • Regionales Unternehmen

Beispiel für eine erfolgreiche Sanierung einer Schachtgrube

Damit sind Ihre Böden fachgerecht versiegelt und ausreichend sicher. Im eventuellen Schadensfall sind Sie als Betreiber vor Schadensansprüchen sicher und leisten überdies einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.

Zustand vor der Bodensanierung: Kommt es hier zu einer Havarie wird Öl durch die Schachtgrube in bzw. durch das Gebäude sickern. Ein aufwendiges und kostenintensives Abtragen der kontaminierten Betonflächen ist praktisch unvermeidlich.

Zustand nach der von uns durchgeführten professionellen Bodensanierung, im Havariefall wird hier kein Öl mehr durch das Gebäude sickern, eine Absaugung und Reinigung der Flächen ist mit vergleichsweise wenig Aufwand möglich. Eine Kontaminierung des Grundwassers ist ausgeschlossen.